SiGeKo in Bamberg – Sicherheits- und Gesundheitsschutz – Koordination
Sind bei Bauvorhaben Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, muss seit dem 10. Juni 1998 gem. § 3 der Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination seitens des Bauherren bestellt werden.
Unser Büro kündigt Ihr Bauvorhaben bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde an und führt in der ersten Planungsphase eine Gefährdungsanalyse durch. Aus dieser und anhand des Bauzeitenplanes erstellen wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die Baustellenordnung. Beides wird dem Bauherren und den ausführenden Firmen übermittelt.
Während der Ausführungsphase werden von uns alle erforderlichen Sicherheitsbegehungen und -besprechungen durchgeführt. Um nach Beendigung Ihres Bauvorhabens einen Überblick über sämtliche sicherheitsrelevante Bestandteile zu erlangen, wird von uns die sog. „Unterlage für spätere Arbeiten“ angefertigt.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Mitwirken bei der Planungs- und Ausschreibungsphase
- Erstellung der Vorankündigung
- Erstellung der Baustellenordnung
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
- Koordination Arbeitsschutz gem. Baustellenordnung
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32
- Mitwirken bei der Rechnungsprüfung