Koordination gem. DGUV Regel 101-004 (BGR 128)
Unter Arbeiten in kontaminierten Bereichen fallen alle Bau- bzw. Sanierungsarbeiten, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind. Solche Bereiche können z. B. sein:
- Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen (ausgenommen KMF, Asbest)
- PCP/Lindan Belastung von Gebäudeteilen
- die nachträgliche Abdichtung bzw. Einkapselung von Deponien
- die Sanierung von Böden, Gewässern und von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe kontaminiert sind
- die Umlagerung und Aufarbeitung von Deponiegut
- Maßnahmen zur Brandschadensanierung
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die aus Kampfmitteln stammen
Werden Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, eine Koordinator gemäß DGUV Regel 101-004 zu bestellen.
Wir ermitteln auf Grundlage der vorhandene Schadstoffergebnisse den sogenannten Arbeits- und Sicherheitsplan koordinieren den Schadstoffrückbau.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Mitwirken bei der Planungs- und Ausschreibungsphase
- Erstellung des baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S Plan)
- Koordination der Einzelgewerke
- Überwachung der geforderten Sicherheitsstandards