Brandschutz – Brandschutzbeauftragter
Auszug aus der DGUV Information 205-003:
„Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung, tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.“
Um Ihnen bei dieser Herausforderung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, würde wir uns freuen Sie bei dieser Aufgabe als externe Firma zu unterstützen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung von Brandschutzordnungen
- Brandschutzbegehungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Unterweisung von Mitarbeitern zum Brandschutz
- Organisation und Durchführung von praktischen Brandschutzübungen
- Ausbildung / Schulung von Brandschutzhelfern